Inhalte in Kürze:
Für die Sicherheit von Maschinen ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden. Wer Maschinen und Anlagen im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, muss zwingend ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und über die CE-Kennzeichnungspflicht den Nachweis erbringen, dass er allen Sicherheitsanforderungen aus der Maschinenrichtlinie entsprochen hat. Auch nach Änderung einer Bestandsmaschine oder -anlage kann eine Überprüfung nach Maschinenrichtlinie oder dem Produktsicherheitsgesetz notwendig werden.
In diesem Seminar vermitteln unsere Sicherheitsingenieure den Teilnehmern die wichtigsten Anforderungen bei der Planung, Konstruktion, Erstellung und Umbau von Maschinen und Anlagen.
Alle Module auf einen Blick
Modul I - Rechtsrahmen zur Produktsicherheit
- CE-Kennzeichnung, Geltungsbereich und Aussage
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Recht in Deutschland
- Marktaufsicht auf europäischer und nationaler Ebene
- Produktrückruf
Modul II - Produktorientierte Richtlinienrecherche
- Aufbau von Richtlinien und Verordnungen
- Richtlinien für Produktgruppen
- Richtlinien für Maschinen
- Richtlinien für elektrische Geräte
- Richtlinien für verfahrenstechnische Anlagen
- Maschine, Elektrik, Druck – Berührungen zu weiteren Produktverordnungen
- „Richtlinien-Specials“ – Gefährliche Stoffe
- Verantwortung für die Produkteinstufung
Modul III - Normen
- Entstehung, Stand der Technik und Rechtswirkung
- Harmonisierte Normen und Vermutungswirkung
- A-, B- und C-Normen unter der MRL 2006/42/EG
- Aufbau von Normen
- Normenrecherche
Modul IV - Bewertungsverfahren
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Module für Konformitätsbewertungsverfahren
- Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens
- Verfahren für unvollständige Maschinen
- Außerhalb der Anwendungsbereiche von Richtlinien
- Weitere Herstellerpflichten
Modul V - Änderungen an Arbeitsmitteln
- Welche Arten von Änderungen gibt es?
- Änderungen an Gesamtheiten von Maschinen
- Änderungen an Zusammenstellungen von Maschinen
- Änderungen an Verfahrenstechnischen Anlagen
- Änderungen an Erlaubnispflichtigen Anlagen