Brandschutzbeauftragte sind direkt dem Arbeitgeber unterstellt. Sie sollten möglichst früh in die Planung von Brandschutzmaßnahmen eingebunden werden. Das Betätigungsfeld des Brandschutzbeauftragte ist der vorbeugende Brandschutz eines Unternehmens. Dafür muss eine entsprechende Fachkunde nachgewiesen werden.
Brandschutzbeauftragte übernehmen zahlreiche Aufgaben im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes mit Schwerpunkt auf Umsetzung und Einhaltung des Brandschutzkonzeptes. Zu Aufgaben zählen u.a.:
Konkret bedeutet das, dass Brandschutzbeauftragte regelmäßig Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz verfassen bzw. aktualisieren. Sie sind bei allen baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen beteiligt, die den Brandschutz betreffen. Die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen durch alle Personen im Unternehmen obliegt ebenfalls dem Brandschutzbeauftragten. Sie beraten das Unternehmen bei der Anschaffung von Einrichtungen zur Löschung und bei der Wahl der Löschmittel.
Sie sind rechtlich zur Stellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet oder denken darüber nach freiwillig einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen? Unsere Sicherheitsexperten stehen Ihnen gerne als qualifizierte Brandschutzbeauftragte zur Seite.