Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist festzustellen, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind, um irreparable Schäden am Gehör zu verhindern. Lärm kann auch mangelnde Konzetration und erhöhte Risikobereitschaft zur Folge haben. Die Folge: Erhöhte Unfallgefahr in Ihrem Betrieb!
Grundlage für die Beurteilung ist der sogenannte Tageslärmexpositionslevel, ein Mittelwert aus allen Lärmbelastungen eines Tages. Aus § 6 der LärmVibrationsArbSchV geht hervor, dass, mit Blick auf den Tageslärmexpositionslevel, im Falle eines Überschreitens des oberen Auslösewertes von L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C) der Arbeitgeber mit konsequenten Maßnahmen handeln muss. Hierbei reichen bereits 5 min bei 105 dB aus!
Zunächst muss die Lärmemission an den Entstehungsorten verhindert oder so weit wie möglich vermindert werden. Die Lärmbereiche müssen gekennzeichnet und falls möglich auch abgegrenzt werden. Beschäftigte dürfen sich in dem Bereich nur aufhalten, wenn es erforderlich ist und die Beschäftigten Gehörschutz tragen. Schon bei einem unteren Auslösewert von L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung und Grundlage für den Schutz vor Lärm ist eine aussagefähige Bestimmung der Lärmexpostion am Arbeitsplatz. Durchgeführt nach einem anerkanntem Messverfahren (DIN EN ISO 9612) und mit geeignetem Equipment (DIN EN 61672-1:2014-07).
Zur Durchführung der Messungen stehen wir Ihnen gern als hilfsbereiter Partner zur Seite!
Unsere Messverfahren
Tätigkeitsbezogene Messungen
Die Geräuschexposition wird üblicherweise als Schalldruckpegel L einer achtstündigen Arbeitsschicht ermittelt und als Tageslärmexpositionspegel L gemäß DIN EN ISO 9612 gemittelt ausgewiesen. Der Tageslärmexpositionspegel LEX,8h beschreibt damit die Lärmbelastung für den Arbeitstag.
Damit diese Messung möglichst repräsentativ für Ihre Mitarbeiter ist, ermitteln wir in Gesprächen mit Mitarbeiter vor Ort im Rahmen einer Arbeitsanalyse entsprechende Lärmsituationen, die einen normalen Arbeitstag möglichst genau beschreiben. Wir befragen ihre Beschäftitgen und deren Vorgesetzten zu Art, Ausmaß und Dauer der einzelnen Tätigkeiten bzw. Belastungsphasen.
Die Arbeitsschicht wird dazu in mehrere typische Tätigkeiten mit in sich gleichartiger Lärmexposition zerlegt. Aus den äquivalenten Dauerschallpegeln der einzelnen Tätigkeiten lässt sich dann der Lärmexpositionspegel unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitanteile berechnen.
Berufsbildbezogene Messungen
Sollte sich der Arbeitstag nicht ohne erheblichen Aufwand in vergleichbare Tätigkeitsanteile einteilen lassen, kann man alternativ ein berufsbildbezogenes Lärmprofil erstellen.
Dieser Ansatz bietet sich bei Berufsbildern mit vielen unterschiedlichen Tätigkeiten oder bei einem unvorhersehbaren Arbeitsablauf an. Hier wird dann die Lärmexposition für ein Berufsbild durch zeitlich zufällige Stichprobenmessungen erfasst. Der Zeitaufwand für die Stichporbenmessung ist deutlich höher, bietet dann aber einen Lärmexpositionspegel, der für Mitarbeiter dieses Berufsbildes repräsentativ ist.
Ganztagsmessung
Alternativ kann eine Langzeitmessungen über mehrere möglichst vollständige Arbeitsschichten zur Ermittlung herangezogen werden. Hierbei erhalten die Mitarbeiter für mehrere Schichten Schalldosimeter die an der Person getragen werden. Das erlaubt eine Verfolgung der Beschäftigten über die gesamte Zeit und deckt alle möglichen Schallquellen ab, die den Beschäftigten begegnen.