Die Bestellung eines Betriebsbeauftragten mit Schwerpunkt Umweltschutz ergibt sich in den meisten Fällen als Auflage aus rechtlichen Bestimmungen. Das Betreiben einer nach gültigem Recht genehmigungspflichtigen Anlagen erfordert vom Unternehmer immer die Bestellung eines speziellen Betriebsbeauftragten.
Auf die Bestellpflicht eines Betriebsbeauftragten wird meistens im Genehmigungsbescheid für die entsprechende Anlage hingewiesen. Diese sollte immer beachtet werden.
Aufgabenbereiche im Umweltschutz:
Unsere Experten sind staatlich anerkannt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW mit dem Bescheid vom 04.08.2000 (Aktenzeichen VA1-8800.3) und verfügen über Fachkundenachweise: