SiGeKo werden nach §3 BaustellV für Ihr Bauvorhaben benötigt, um die sichere Zusammenarbeit aller Gewerke und unterschiedlicher Arbeitgeber auf Ihrer Baustelle sicherzustellen. Er legt alle erforderlichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen fest und kümmert sich um den Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Er koordiniert diese Bereiche und überprüft regelmäßig deren Einhaltung.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss spätestens 14 Tage vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angemeldet werden.
Das Fehlen eines SiGeKo wird vornehmlich als Ordnungswidrigkeit geahndet hat aber oft Baustopps und die Verhängung von Arbeitsschutzauflagen durch die Behörde zur Folge, was zu weiteren Verzögerungen im Bauvorhaben führen kann.
Beschäftigen Sie lieber gleich einen SiGeKo von uttc – Service u. Technik GmbH. Unsere Experten im Bereich Arbeitsschutz verfügen über langjährige Erfahrung als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren.