• ARBEITSSICHERHEIT & ARBEITSSCHUTZ

    Arbeitsunfälle sind teuer, … aber vermeidbar!

    JETZT BERATEN LASSEN
  • EXPLOSIONSSCHUTZ

    Wir sorgen für Ihre Sicherheit

    JETZT BERATEN LASSEN
  • INGENIEURSDIENSTLEISTUNGEN

    Wir decken alle Themen mit praxisorientierten, erfahrenen Ingenieuren ab

    JETZT BERATEN LASSEN
  • SEMINARE

    Unsere Referenten verfügen über langjährige praktische Erfahrungen
    und vermitteln die Lerninhalte praxisnah anhand von vielen Beispielen.

    JETZT BERATEN LASSEN
  • CE-KENNZEICHNUNG

    Unsere Ingenieure legen den Grundstein für Ihre Sicherheit

    JETZT BERATEN LASSEN
  • ÜBERSETZUNGEN

    Wir übersetzen Ihre technischen Dokumente, Betriebsanleitungen, Handbücher schnell, günstig und vor allem kompetent.

    JETZT BERATEN LASSEN

Prüfung von Lüftungsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV

Gewährleistet die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Ex-Bereich

Lüftungsanlagen werden im Explosionsschutz zur Abführung explosionsfähiger Gemische oder Verdünnung dieser durch Luftaustausch eingesetzt.
In explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzte Lüftungsanlagen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung jährlich zu prüfen. Für diese Prüfung sind die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument bereit zu halten. Als Betreiber sind Sie zur regelmäßigen, sachkundigen Prüfung verpflichtet. 

Wann muss geprüft werden:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation und Funktion,
  • In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,
  • Nach wesentlichen Änderungen. 

Die Prüfung findet auf Grundlage verschiedener Normen und Richtlinien statt, wie z. B. BetrSichV und GefStoffV, und bescheinigt Ihnen einen sicheren Anlagenbetrieb.
Wir führen umfassende Prüfungen an Lüftungsanlagen durch und decken so sicherheitstechnische Mängel systematisch auf. Nach Abschluss aller Prüfungstätigkeiten erhalten Sie von uns eine entsprechende Prüfbescheinigung mit Handlungsempfehlungen. 

Ihre Vorteile: 

  • Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht 
  • Gewährleistung der Eignung und Wirksamkeit der Lüftungsanlage 
  • Aufdeckung von Störquellen bevor es zum Fehlerfall kommt 

Wir führen folgende Prüfungen als Ordnungsprüfung und Technische Prüfung durch: 

  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
    Ist die Anlage konzeptionell geeignet den Anforderungen aus dem Explosionsschutzdokument gerecht zu werden? Wird sie diese Aufgabe auch bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung erwartungsgemäß erfüllen? 
  • Wiederkehrende Prüfung
    Ist die Anlage weiterhin geeignet den Anforderungen aus dem Explosionsschutzdokument gerecht zu werden? Sind die Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Funktionstüchtigkeit der Anlage ausreichend? Wird die Anlage bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung ihre Aufgabe als Maßnahme des primären Explosionsschutzes erwartungsgemäß erfüllen? 

Die Prüfung beinhaltet insbesondere: 

  • Durchführungen von Messungen, z. B. Luftgeschwindigkeit (Normalbetrieb und/oder bei Auslösung einer Alarmschwelle) 
  • Prüfung von zusätzlichen Maßnahmen hinsichtlich der Lüftungsanlage wie Wartungsplanung, Alarmmeldungen, Sicherheitsfunktionen gemäß TRGS 725. 

Unser Tipp:

Möchten Sie genau wissen, wie eine Explosion entsteht? Interessieren Sie sich für die technischen Hintergründe des Explosionsschutzes? Wünschen Sie sich nähere Informationen zu Gesetzen und Normen Rund um explosionsfähige Gemische?
Dann schauen Sie doch einfach auf unserer Seite „Ex-Schutz-Info.de“ vorbei. Hier gibt es umfassende Artikel und hilfreiche Tools zum Thema Explosionsschutz.