Lüftungsanlagen werden im Explosionsschutz zur Abführung explosionsfähiger Gemische oder Verdünnung dieser durch Luftaustausch eingesetzt.
In explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzte Lüftungsanlagen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung jährlich zu prüfen. Für diese Prüfung sind die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument bereit zu halten. Als Betreiber sind Sie zur regelmäßigen, sachkundigen Prüfung verpflichtet.
Wann muss geprüft werden:
- Vor der ersten Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation und Funktion,
- In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,
- Nach wesentlichen Änderungen.
Die Prüfung findet auf Grundlage verschiedener Normen und Richtlinien statt, wie z. B. BetrSichV und GefStoffV, und bescheinigt Ihnen einen sicheren Anlagenbetrieb.
Wir führen umfassende Prüfungen an Lüftungsanlagen durch und decken so sicherheitstechnische Mängel systematisch auf. Nach Abschluss aller Prüfungstätigkeiten erhalten Sie von uns eine entsprechende Prüfbescheinigung mit Handlungsempfehlungen.
Ihre Vorteile:
- Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht
- Gewährleistung der Eignung und Wirksamkeit der Lüftungsanlage
- Aufdeckung von Störquellen bevor es zum Fehlerfall kommt
Wir führen folgende Prüfungen als Ordnungsprüfung und Technische Prüfung durch:
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
Ist die Anlage konzeptionell geeignet den Anforderungen aus dem Explosionsschutzdokument gerecht zu werden? Wird sie diese Aufgabe auch bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung erwartungsgemäß erfüllen?
- Wiederkehrende Prüfung
Ist die Anlage weiterhin geeignet den Anforderungen aus dem Explosionsschutzdokument gerecht zu werden? Sind die Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Funktionstüchtigkeit der Anlage ausreichend? Wird die Anlage bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung ihre Aufgabe als Maßnahme des primären Explosionsschutzes erwartungsgemäß erfüllen?
Die Prüfung beinhaltet insbesondere:
- Durchführungen von Messungen, z. B. Luftgeschwindigkeit (Normalbetrieb und/oder bei Auslösung einer Alarmschwelle)
- Prüfung von zusätzlichen Maßnahmen hinsichtlich der Lüftungsanlage wie Wartungsplanung, Alarmmeldungen, Sicherheitsfunktionen gemäß TRGS 725.








