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Betriebsbeauftragte

Wir stellen die Zuverlässig­keit des Beauftragten sicher

Nicht jeder Mitarbeiter eignet sich zum Betriebsbeauftragten: Fachkunde, Zuverlässigkeit, Verantwortung sind die Kernkompetenzen, die man mitbringen muss.

Und auch die Voraussetzungen zur Bestellung, die Bestellung selbst und die betriebliche Einbindung des Betriebsbeauftragten sollten nicht unterschätzt werden. Eine gewissenhafte Durchführung ist hier nicht nur Kür, sondern auch Pflicht. Wer hier einen Fehler macht, hat schnell rechtliche Probleme in größeren Dimensionen.

Machen Sie es gleich richtig: Mit Betriebsbeauftragten von uttc – Service und Technik GmbH sind Sie auf der sicheren Seite.

Wir organisieren die Bestellung bei den Behörden und Stellen Fachkunde und Zuverlässigkeit des Beauftragten sicher. Wir beraten Sie außerdem bei allen weiteren Fragen rund um Ihren Umweltschutzbeauftragten.

Allgemein fallen folgende Aufgaben dem Betreiber zu:

  • 1. Schriftliche Bestellung des Betriebsbeauftragten nach geltendem Recht. Benennung aller Aufgaben die zu erfüllen sind.

  • 2. Bekanntmachung bei der Behörde und den internen Betriebs- und Personalräten über die Bestellung.

  • 3. Überprüfung von Fachkunde und Zuverlässigkeit des Beauftragten.

  • 4. Koordination und Sicherstellung der guten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beauftragten bei ähnlichem Betätigungsfeld.

  • 5. Materielle Unterstützung des Umweltschutzbeauftragten: Weiteres Personal, Einrichtungen, Räumlichkeiten, Geräte und Mittel oder Weiter- und Fortbildungen.

  • 6. Einholen einer Stellungnahme des Beauftragten bei allen Entscheidungen, die in den Kompetenzbereich fallen, wenn es den Anlagenbetrieb betrifft.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Zu den Pflichten eines Betriebsbeauftragten gehören:

  • Initiativpflicht, z. B. Eliminieren festgestellter Mängel,

  • Kontroll- und Überwachungspflicht, z. B. die Einhaltung rechtlicher Vorschriften

  • Informationspflicht, z. B. Mitarbeiter und Unternehmensleitung über schädliche Umweltauswirkungen unterrichten, Durchführen von Unterweisungen

  • Berichtspflicht, z. B. jährliche Berichtserstattung gegenüber dem Betreiber.