CE-Kennzeichnung Print E-mail
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seminare

Die CE-Kennzeichnung auf einem Produkt ist Grundlage für den europaweiten Verkauf bzw. das Inverkehrbringen. Mit der Kennzeichnung wird die Einhaltung aller europaweit gültigen Normen und Richtlinien für die jeweilige Maschine bzw. für das jeweilige Produkt signalisiert. Voraussetzung für die Anbringung eines CE-Kennzeichens ist das im Vorfeld durchgeführte Konformitätsbewertungs-verfahren. Das Durchführen eines ordnungsgemäßen Konformitätsbewertungsverfahrens ist dabei die Grundlage einer rechtskonformen Dokumentation.

Seminarinhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Altanlagen – Neuanlagen
  • Wesentliche Veränderung
  • Abgrenzung zur Betriebssicherheitsverordnung
  • Kaufen und Betreiben von Maschinen
  • Instandsetzung und Umbau von Maschinen
  • Eigenbaumaschinen
  • Unterschriften- und Anweisungsregelung
  • Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Beispiel einer CE – Kennzeichnung
  • Besonderheiten (überwachungsbedürftige Anlagen, explosionsgefährdete Bereiche, Konsequenzen der neuen Maschinenrichtlinie)
  • Rechtskonforme Dokumentation

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