Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie Print E-mail
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seminareDie neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29. Dezember 2009 in Kraft. Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen ab dem 29. Dezember 2009 die neuen Anforderungen erfüllen. Die neue  Richtlinie enthält keine Übergangsfrist, in der die neue und die alte Richtlinie gleichzeitig gelten.
Den Teilnehmern werden die Forderungen der Vorschriften und daraus resultierende Verpflichtungen praxisnah vermittelt, sowie Möglichkeiten der Umsetzung anhand praktischer Beispiele aufgezeigt. Wir werden Ihnen damit Werkzeuge zur gesetzeskonformen Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie geben.

Seminarinhalt

  • Geräteproduktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • Produkthaftung, Garantie und Gewährleistungen
  • Rückrufaktionen
  • EG-Richtlinien; EG-Verordnungen im Hinblick auf die EG-Maschinenrichtlinie
  • Neue EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Unterschiede zu der 98/37/EG
  • Was sind Maschinen und Bauteile im Sinne der EG Richtlinie?
  • Was sind die Pflichten von Herstellern und Betreibern von Maschinen?
  • Was ist zu beachten, wenn ich Hersteller im Sinne der EG-Richtlinie bin?
  • Was ist beim Inverkehrbringen und bei der Inbetriebnahme von Maschinen zu beachten?
  • Welche Bedeutung hat das CE-Zeichen?
  • Kennzeichnungspflichten und Konformitätsverfahren
  • Nachrüstpflichten bei Altmaschinen
  • Maschinenimport - Welche Vorschriften sind relevant?

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