Blitzschutz PDF Print E-mail
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BlitzschutzBeratung Planung und Ausführung bei dem Aufbau von Blitzschutzanlagen auch für explosionsgefährdete Bereiche.

Bei der Errichtung und Ausführung einer Blitzschutzanlage und den Maßnahmen der Durchführung eines Überspannungsschutzes ist grundsätzlich zu unterscheiden:

  • erfolgen diese auf Grund von gesetzlichen Vorgaben und Regelungen oder
  • sind es freiwillig durchgeführte Präventivmaßnahmen.

 

Unabhängig davon gelten jedoch in beiden Fällen Bestimmungen nach VDE 0185 / DIN EN 62305-1.

 

Die VDE-Vornormen VDE V 0185 Teil 1 bis 4 sind anwendbar für das Planen, Errichten, Überprüfen und Warten von Blitzschutzsystemen für bauliche Anlagen, deren Installation, ihren Inhalt und der sich darin befindlichen Personen.

Im neuen Gesamtkonzept für den Blitzschutz erfolgt die umfassende Berücksichtigung:

  • der Gefährdung (direkte und indirekte Blitzeinschläge, Strom und Magnetfeld des Blitzes)
  • der Schadensursachen (Schritt- und Berührungsspannung, gefährliche Funkenbildung, Feuer, Explosion, mechanische und chemische Wirkungen, Überspannungen)
  • der zu schützenden Objekte (Gebäude, Personen, elektrische und elektronische Anlagen, Versorgungsleitungen)
  • der Schutzmaßnahmen (Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen, räumliche Schirmung, Leitungsführung und -schirmung).

 

Unser Leistungsangebot


  • Untersuchung bestehender Anlagen bzw. Neuanlagen auf Ausführungsmängel
  • Beratung und Ausführung bei dem Aufbau einer Blitzschutzanlage unter Zugrundelegung der VDE 0185 / DIN EN 62305-1
  • Erweiterung von Blitzschutzanlagen
  • Planung von Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete Bereiche