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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit |
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Sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Unternehmung. Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz bzw. Betriebssicherheits-Verordnung.
Neu: Umsetzung der „DGUV Vorschrift 2“
Ein Team von Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräften steht Ihnen für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
Unser Leistungsangebot
- Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit § 16 Gefahrstoffverordnung.
- Sicherheitstechnische Bewertung der Arbeitsmittel nach BetrSichV/ LasthandV.
- Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung nach § 16 der GefStoffV und Erstellung eines Gefahrstoffkatasters.
- Erstellung von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen nach ArbSchG/ GefStoffV.
- Ausbildung befähigter Personen für unterschiedliche Einsatzbereiche (z. B. Elektrotechnik, Explosionsschutz, etc.).
- Erstellung eines (individuellen) Maschinenkatasters für Ihr Unternehmen als Steuerungsinstrument für Rechtssicherheit in Bezug auf Maschinen- und Arbeitssicherheit.
- Messungen zur Lichtintensität.
- Durchführung von Lärmmessungen und Erstellung eines Lärmkatasters.
Detailierte Leistungsbeschreibung im Bereich Arbeitsschutz |