September 2010 Print E-mail
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"Newsletter" September 2010,

Konformitätsverfahren mit vorausgegangener Baumusterprüfung für Arbeitsplattformen erfolgreich abgeschlossen

 

Hubgerüst HG 2000 mit
Arbeitsbühne APFFP 1300 / 1600

Hubgerüst am SchlepperArbeitsbühne

 

Hubgerüst HG 2000 mit Arbeits-                                Arbeitsbühne APF 1300 / 1600
bühne APF 1300 / 1600

 


 

In Zusammenarbeit mit uttc GmbH haben die LINEG (Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft) aus Kamp-Lintfort und die Firma KTB Kommunaltechnik aus Hannover eine Baumusterprüfung von der DEKRA EXAM GmbH für Arbeitsbühnen und ergänzendem Hubgerüst durchführen lassen.

Von der DEKRA EXAM GmbH aus Bochum, als in Europa benannte Stelle, wurde ein umfangreiches Prüfprogramm u. a. basierend auf der EN 280 erfolgreich durchlaufen.

Aufbauend auf der erfolgreichen Baumusterprüfung wurde das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie durchgeführt.

Hinweis:

Arbeitsplattformen dienen dazu, eine gewisse Anzahl von Personen zur Verrichtung von entsprechenden Arbeiten an den entsprechenden Arbeitsplatz in luftiger Höhe zu transportieren. Dazu sind derartige Betriebsmittel auf unterschiedlichste Weise mit einem entsprechenden Trägerfahrzeug verbunden.
Je nach Art der Anbindung an das Trägerfahrzeug, kann es dazu führen, dass dann dieses Betriebsmittel – diese Arbeitsplattform – unter die Maschinenrichtlinie(2006/42/EG) fällt. Das ist dann z.B. der Fall, wenn diese Arbeitsplattform über Schnellwechseleinrichtungen mit dem jeweiligen Trägerfahrzeug verbunden wird, also eine „assembled unit“ darstellt. Dieser Sachverhalt wurde in einem Papier der Europäischen Kommission vom Dezember 2009 detailliert erläutert.
Überschrieben ist dieses Dokument wie folgt:

Interchangeable equipment for lifting persons
and equipment used with machinery designed for lifting goods
for the purpose of lifting persons

Werden also derartige Arbeitsbühnen über Schnellwechseleinrichtungen mit einem Trägerfahrzeug verbunden, greifen die entsprechenden Regularien der MRL. Liegt zudem die angestrebte Hubhöhe für diese Arbeitsplattform jenseits der 3 m Marke, so handelt es sich bei der Arbeitsplattform sogar um eine sogenannte Anhang IV Maschine. Sie ist somit als eine besonders gefährliche Maschine eingestuft.

Die nun greifenden Konformitätsbewertungsverfahren sehen vor, dass aus Mangel an einer entsprechenden Produktnorm (C-Norm) eine Baumusterprüfung durch eine in Europa dafür benannte Stelle durchzuführen ist.

 

 
     
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Herr Reiner Köster

uttc Service u. Technik uttc-st

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 90 32-430
Fax: + (49) 28 42 / 90 32-431

E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
web:     www.uttc-st.de