Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Drucken E-Mail

seminareEine Gefährdungsbeurteilung wird gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes gefordert. Darin müssen die Gefahren ermittelt, sowie die arbeitsplatzspezifischen Risiken ermittelt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist weiterhin nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf die Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln und Arbeitsplatz durchzuführen und zu dokumentieren.

Seminarinhalt

  • Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz
  • Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung
  • Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 BetrSichV
  • Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen
  • „Roter Faden“ für die Umsetzung
  • Praxisbeispiele
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

Hinweis: Bringen Sie gerne Ihre Gefährdungsbeurteilungen  bzw. Entwürfe mit, damit wir darüber sprechen können.

weitere Information