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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung |
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Eine Gefährdungsbeurteilung wird gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes gefordert. Darin müssen die Gefahren ermittelt, sowie die arbeitsplatzspezifischen Risiken ermittelt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist weiterhin nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf die Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln und Arbeitsplatz durchzuführen und zu dokumentieren.


Seminarinhalt


- Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz
- Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung
- Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
- Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 BetrSichV
- Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen
- „Roter Faden“ für die Umsetzung
- Praxisbeispiele
- Diskussion und Erfahrungsaustausch

Hinweis: Bringen Sie gerne Ihre Gefährdungsbeurteilungen bzw. Entwürfe mit, damit wir darüber sprechen können.


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